Physiotherapie Andreas Kus
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über die Leistungsvielfalt unserer Praxis informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, sich bei uns umzusehen.
Nutzen Sie unsere Leistungen nicht ausschließlich als Therapie sondern auch im Rahmen der Prävention und Fitness, sowie zum Erhaltung Ihres Wohlbefindens und Steigerung Ihrer Leistungsfähigkeit.
Wir freuen uns darauf, Sie umfassend
betreuen zu können!
Wir freuen uns darauf, Sie umfassend betreuen zu können!
Wissenswertes von A bis Z
Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen, sowie wenn vorhanden eine Übersicht über Ihre Medikamente.
Rezeptgebühren
Gesetzlich versicherte Patienten müssen grundsätzlich immer zu jeder Heilmittelverordnung eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus: Zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. Die anfallenden Rezeptgebühren werden bei Ihrem ersten Besuch von uns eingezogen. Ihre Zahlungen nehmen wir im Auftrag der Krankenkasse entgegen.
Nicht abgesagte Termine: Helfen Sie Ausfälle und Wartezeiten zu minimieren
Eine Absage sollte rechtzeitig bzw. spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit wir diesen Termin neu vergeben können. Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen. Diese dürfen nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden.
Therapieschwerpunkt
Unser Therapieschwerpunkt in der Praxis liegt im orthopädischen-/ chirurgischen und neurologischen Behandlungsbereich, der Kiefergelenks- und Sportphysiotherapie.
Zusätzlich bilden wir uns seit Jahren verstärkt im Bereich der Schmerztherapie fort.
Stetige Fortbildung dient zur Sicherung der Behandlungsqualität auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. (Evidenz basierte Medizin)

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen, sowie wenn vorhanden eine Übersicht über Ihre Medikamente.
Rezeptgebühren
Gesetzlich versicherte Patienten müssen grundsätzlich immer zu jeder Heilmittelverordnung eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus: Zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. Die anfallenden Rezeptgebühren werden bei Ihrem ersten Besuch von uns eingezogen. Ihre Zahlungen nehmen wir im Auftrag der Krankenkasse entgegen.
Nicht abgesagte Termine: Helfen Sie Ausfälle und Wartezeiten zu minimieren
Eine Absage sollte rechtzeitig bzw. spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit wir diesen Termin neu vergeben können. Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen. Diese dürfen nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden.

Therapieschwerpunkt
Unser Therapieschwerpunkt in der Praxis liegt im orthopädischen-/ chirurgischen und neurologischen Behandlungsbereich, der Kiefergelenks- und Sportphysiotherapie.
Zusätzlich bilden wir uns seit Jahren verstärkt im Bereich der Schmerztherapie fort.
Stetige Fortbildung dient zur Sicherung der Behandlungsqualität auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. (Evidenz basierte Medizin)